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19.05.2012
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Ausübung des Wahlrechts

Alle Wahlberechtigten werden beim Verband in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

 

Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Das bedeutet, dass

 

- Mitglieder, die gemeinschaftlich Grundeigentum haben, nur eine Stimme für die Eigentümergemeinschaft abgeben können.

 

- Mitglieder, die mehrere beitragspflichtige Grundstücke besitzen, werden ins Wählerverzeichnis für denjenigen Wahlbezirk eingetragen, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder geschäftsansässig sind.

 

- Mitglieder, die beitragspflichtigen Grundbesitz haben, aber nicht im Verbandsgebiet wohnen, werden in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, wo ihr Grundbesitz liegt oder, wenn sie mehrere Grundstücke besitzen, in dem Wahlbezirk, in dem das Grundstück mit dem höchsten steuerlichen Einheitswert liegt.

 

Wichtig: in Wahlbezirken, in denen nur ein Wahlvorschlag abgegeben wurde, findet gemäß Wahlordnung keine Wahlhandlung statt; der Bewerber gilt dann als gewählt. Achten Sie bitte auf die Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, die spätestens am Dienstag, dem 15. März 2011, in den Bremischen Tageszeitungen erscheinen wird und auch auf dieser Internetseite eingestellt werden wird. Gibt es in Ihrem Wahlbezirk nur einen Bewerber, erhalten Sie keine Wahlunterlagen.

 

Ebenfalls spätestens am 15. März erfolgt die Wahlbekanntmachung unter den Amtlichen Bekanntmachungen in den Bremischen Tageszeitungen und wird auch auf dieser Internetseite eingestellt. Sie enthält noch einmal alle nötigen Hinweise zur Ausübung des Wahlrechtes. Auch in dieser Veröffentlichung werden ggf. die Wahlbezirke genannt, in denen keine Wahlhandlung stattfindet, weil es nur einen Bewerber gibt. Ab diesem Tag beginnt auch die Versendung der Wahlunterlagen. Jeder Wahlberechtigte erhält unaufgefordert die Briefwahlunterlagen mit Wahlschein, Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlumschlag. Wir bitten Sie, am besten gleich zu wählen, den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen, den Wahlschein ausfüllen und zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag. Diesen dann wiederum verschließen und in den nächsten Postbriefkasten werfen – frankieren ist nicht nötig.

 

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Freitag, dem 8. April 2011, 18.00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein! Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.

 

Bei Fragen zur Ausübung des Wahlrechtes setzen Sie sich ebenfalls bitte mit dem Wahlleiter beim Bremischen Deichverband am linken Weserufer in Verbindung, Kontakt: siehe Allgemeine Erläuterungen.


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