Die Finanzierung der Küstenschutzmaßnahmen erfolgt zunächst über die Mittel der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes). Hier werden die Küstenschutzprojekte zu 70% vom Bund und zu 30% vom Land getragen. Allein nur mit den Bremen zugewiesenen Bundesmitteln aus der regulären GAK von rd. 1,5 Mio. € wäre die Umsetzung des GPK allerdings nicht finanzierbar.
Bremen hat sich deshalb mit Erfolg um zusätzliche Mittel bemüht. Der Bund stellt außerhalb der ordentlichen GAK über einen Sonderrahmenplan auf Initiative der Norddeutschen Länder für den Küstenschutz zusätzlich bis 2025 rd. 380 Mio. Euro zur Verfügung. Bremen stehen aus diesem Sonderrahmenplan insgesamt 83,7 Mio. € bis 2025 oder rund 5,5 Mio. € jährlich an Bundesmitteln bis zum Jahr 2022 zusätzlich zur Verfügung. Dieser jährlich zur Verfügung stehende Betrag reduziert sich dann in den Folgejahren 2023 bis 2025 kontinuierlich mit Auslaufen des Sonderrahmenplans.
Bremen stehen damit derzeitig inkl. der EU-, Bundes- und Landesmittel rd. 11 Mio. € pro Jahr für Deichbaumaßnahmen zur Verfügung.