Das Wahlergebnis wird nach der Wahl ebenfalls sowohl in den Amtlichen Bekanntmachungen als auch auch auf dieser Internetseite bekanntgegeben.
Das vorläufige Wahlergebnis finden Sie hier...
Der Bremische Deichverband am linken Weserufer ist als Wasser- und Bodenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In ihm sind die Grundstückseigentümer/-innen und Erbbauberechtigten zusammengeschlossen, die im Stadtgebiet links der Weser (also neustadtseitig) Grundeigentum und Vorteil von der Verbandsarbeit (Sturmflut- und Hochwasserschutz, Abführung des Niederschlagswassers) haben.
Alle fünf Jahre wählen die beitragspflichtigen Verbandsmitglieder eine Vertretung, die die traditionelle Bezeichnung „Deichamt“ trägt.
Das Deichamt ist das wichtigste Verbandsorgan: es berät und beschließt über die grundlegenden Verbandsangelegenheiten, setzt den Haushaltsplan fest, beschliesst über die Höhe der Beitragssätze, wählt den Vorstand und Unterausschüsse und überwacht diese. Wichtige Aufgaben also!
Wahlberechtigt sind alle Grundeigentümer, die beitragspflichtig zum Verband sind. Soweit zusammen mit Ihrem Grundsteuerbescheid auch der Verbandsbeitrag festgesetzt ist, ist das Wahlrecht gegeben.
Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig für eine gute Legitimation der Mitgliedervertreter – nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Wahlleitung:
Rainer Suckau, Wahlleiter
Bremischer Deichverband am linken Weserufer
Warturmer Heerstrasse 125
28197 Bremen
Tel.: 0421/33 30 6-0
Fax: 0421/33 30 6-29
Mail: Info(at)Deichverband-Bremen-alW.de
In jedem der 20 Wahlbezirke wird ein Deichamtsmitglied gewählt. Die Wahlbezirke entsprechen in ihrer Abgrenzung den Ortsteilen im links der Weser gelegenen Stadtgebiet, wobei die Ortsteile Woltmershausen und Hohentorshafen sowie die Ortsteile Rablinghausen und Neustädter Hafen zu je einem Wahlbezirk zusammengefaßt sind. In der Karte der Wahlbezirke finden Sie eine grobe Übersicht. Beim Verband können Sie werktäglich von 9 bis 15 Uhr eine Karte mit der exakten Abgrenzung der Wahlbezirke einsehen. Eine verbale Beschreibung der Wahlbezirksgrenzen wäre sehr umfangreich, da sie in vielen Fällen nicht nur Straßenzügen folgen.